Einbruchsichere Tresore
Feuerfeste Tresore
Schlüsselorganisation
Der Gefahrstoffschrank gewährleistet eine sichere Lagerung von gesundheitsschädlichen, wassergefährdenden, giftigen und brennbaren Stoffen. Er bietet außerdem Schutz vor unbefugtem Zugriff und minimiert sowohl das Brandrisiko, welches vom Inhalt ausgehen kann, als auch Schäden bei Brandeinwirkungen von außen. Spezielle Dichtungen, Auffangwannen und Abluftsysteme verhindern Austritte von Gefahrstoffen oder die Entwicklung gefährlicher Dampfmengen.
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Im Prinzip handelt es sich bei Gefahrstoffschränken um mobile, gesicherte Lagerräume. Sie können in sämtlichen Bereichen angewendet werden, in denen mit Gefahrstoffen hantiert wird. Somit kommen sie etwa in Laboren, Industriebetrieben, Krankenhäusern, Universitäten und ähnlichen Einrichtungen zum Einsatz.
Damit Sie den passenden Gefahrstoffschrank für Ihre Anwendung ausfindig machen können, stellen wir hier einen Kaufratgeber zur Verfügung, der Ihnen einen Überblick über die Verwahrung von Gefahrstoffen verschaffen soll. Zunächst hilft es bereits, sich einige grundlegende Fragen zu stellen:
Beginnen wir an der Basis mit der Frage, welche Stoffe Sie überhaupt rechtlich in so einem Gefahrstoffschrank aufbewahren müssen. Selbstverständlich müssen nämlich nicht alle Flüssigkeiten, Chemikalien etc. in speziellen Schränken aufbewahrt werden. Grundsätzlich geht es darum, die Umwelt vor den Gefahrstoffen zu schützen. Gefährdende Substanzen haben etwa folgende Eigenschaften:
Zu den Substanzen, die solche Eigenschaften aufweisen gehören unter anderem:
Je nachdem, welche Stoffe gelagert werden müssen, braucht es auch unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen an den Gefahrstoffschränken. Für einen besseren Überblick über verschiedene Typen von Gefahrstoffschränken haben wir hier eine kleine Tabelle zusammengestellt.
Gefahrstoff |
Schrankart |
Eigenschaften |
giftige Chemikalien |
Chemikalienschränke |
Auffangwannen im Schrankboden, je nach Chemikalie mit oder ohne Brandschutz |
Wassergefährdende Flüssigkeiten |
Umweltschränke |
Auffangwannen, Belüftung |
Säuren und Laugen |
Säuren- und Laugenschränke (aus Kunststoff oder Edelstahl) |
Auffangwannen im Schrankboden, aus hochresistentem Material (Polyethylen oder speziellem Stahlblech) hergestellt, mit Abluftsystem |
Gasflaschen |
Gasflaschenschränke |
Explosionssicherer Aufbau, Abluftvorrichtung |
Lithium-Ionen-Akkus |
Lithium-Ionen-Schränke |
Feuerbeständigkeit innen und außen, Quarantäneladen |
Im Zuge der Überlegung, welche Substanzen in welchen Schränken gelagert werden dürfen, stellt sich auch die Frage, welche Gefahren bei welchen Substanzen bestehen. Dafür teilt das Gesetz bestimmte Stoffe in Lagerklassen (LGK) ein. Die jeweilige Lagerklasse bestimmt auch, welche Substanzen in einem gemeinsamen Schrank aufbewahrt werden dürfen und welche streng getrennt voneinander lagern müssen. Einen Überblick darüber verschaffen folgende Tabellen:
LGK |
Beschreibung |
1 |
Explosive Stoffe |
2A |
Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase |
2B |
Druckgaspackungen (Aerosoldosen/Spraydosen) |
3 |
Entzündbare Flüssigkeiten (Flammpunkt bis 55°C) |
4.1A |
Sonstige explosionsgefährliche Gefahrstoffe |
4.1B |
Entzündbare feste Gefahrstoffe |
4.2 |
Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe |
4.3 |
Gefahrstoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden |
5.1A |
Stark oxidierende Gefahrstoffe |
5.1B |
Oxidierende Gefahrstoffe |
5.1C |
Entzündend wirkende Produkte, die in den Gruppen A bis C der TRGS 511 genannt sind. |
5.2 |
Organische Peroxide und selbstzersetzliche Gefahrstoffe |
6.1A |
Brennbare, akut toxische Kat. 1 und 2 / sehr giftige Gefahrstoffe |
6.1B |
Nicht brennbare, akut toxische Kat. 1 und 2 / sehr giftige Gefahrstoffe |
6.1C |
Brennbare, akut toxische Kat. 3 / giftige oder chronisch wirkende Gefahrstoffe |
6.1D |
Nicht brennbare, akut toxische Kat. 3 / giftige oder chronisch wirkende Gefahrstoffe |
6.2 |
Ansteckungsgefährliche Stoffe |
7 |
Radioaktive Stoffe |
8A |
Brennbare ätzende Gefahrstoffe |
8B |
Nicht brennbare ätzende Gefahrstoffe |
10 |
Brennbare Flüssigkeiten soweit nicht LGK 3 |
11 |
Brennbare Feststoffe |
12 |
Nicht brandgefährliche Flüssigkeiten |
13 |
Nicht brandgefährliche Feststoffe |
|
Zusammenlagern erlaubt |
|
Zusammenlagern mit Einschränkungen erlaubt |
|
Zusammenlagern verboten |
Ein besonders wichtiger Aspekt der meisten Gefahrstoffschränke ist der Brandschutz. Das ist vor allem an den gesetzlichen Bestimmungen und Normen zum Thema Gefahrstoffschrank erkennbar. So lautet der erste Teil der entsprechenden EN 14470 auf „Gefahrstoffschränke für brennbare Flüssigkeiten“, während sich Teil 2 übrigens den „Gefahrstoffschränken für Druckgasflaschen“ widmet.
Was besagen nun die Richtwerte für feuerbeständige Gefahrstoffschränke, oder – anders gefragt – was müssen diese können, um durch die entsprechende Prüfung zu kommen?
In puncto Brandschutz unterscheidet man bei Gefahrstoffschränken offiziell 4 Typen, von denen allerdings einer für die Verwendung als Gefahrstoffschrank unzulässig ist. Ihre Bezeichnungen F15, F30, F60 und F90 weisen auf die Dauer ihrer Brandabwehr hin. Demnach sind sie so gebaut, dass sie den Inhalt des Schranks beispielsweise 30 Minuten lang vor zu hoher Hitzeentwicklung schützen können.
Außerdem haben feuerbeständige Gefahrstoffschränke über eine Thermoüberwachung zu verfügen. Steigt die Temperatur außerhalb des Schranks auf über 50°C (bei Schränken für leicht brennbare Flüssigkeiten), müssen sich die Türen automatisch verschließen. Außerdem versiegelt eine aufschäumende Brandschutzdichtung den Schrank entlang der Türfugen. Wenn Entlüftungsschlitze vorhanden sind, werden auch die ab einer Außentemperatur von 70°C automatisch verschlossen.
Mit einem Gefahrstoffschrank haben Sie die Möglichkeit, häufig benutzte, aber gesondert abzusichernde Gegenstände praktisch aufzubewahren. Je nach Bauart kann der Schrank direkt an der Arbeitsstation aufgestellt werden. Ihre Chemikalien, Spraydosen, Farben, etc. sind so jederzeit griffbereit und sicher.
Die Gesetzmäßigkeiten, die sich mit Gefahrstoffschränken beschäftigen, sind in den europäischen Normen EN 14470-1 und -2 festgelegt. Es geht dort darum, wie brennbare Flüssigkeiten und Druckgasflaschen verwahrt werden müssen. Darüber hinaus geben außerdem die Technischen Regeln für Gefahrstoffe Auskunft über die richtige Handhabe.
Selbstverständlich kann ein Hersteller für Gefahrstoffschränke seine Produkte nicht einfach selbst mit der entsprechenden Plakette ausstatten und für sicher erklären. Sie werden strengstens von unabhängigen Prüfinstanzen unter die Lupe genommen. Bei dieser Prüfung für Gefahrstoffschränke wird vor allem auf folgende Dinge Acht gegeben:
Bei brennbaren, ätzenden, giftigen und/oder stark riechenden Stoffen benötigt der Gefahrstoffschrank in jedem Fall eine Entlüftungseinrichtung, wenn nicht sogar eine aktive Absauganlage. Dies reduziert die Explosionsgefahr erheblich und verhindert, dass sich gesundheitsgefährdende Dämpfe im Schrank oder sogar im Raum ausbreiten.
Ist von Entlüftung bei Gefahrschränken die Rede, stößt man schnell auf die Unterscheidung zwischen natürlicher und technischer Entlüftung. Während bei der natürlichen Variante lediglich Lüftungsschlitze vorhanden sind (was selbstredend günstiger ist, aber nicht ganz so sehr effektiv), greift man bei technischer Entlüftung auf Abluftleitungen oder Umluftfilteraufsätze. Diese haben auch wiederum ihre Vor- bzw. Nachteile:
Natürliche Entlüftung |
Technische Entlüftung: Abluftleitungen |
Technische Entlüftung: Umluftfilteraufsatz |
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Oft genügt es nicht, sich einen Gefahrstoffschrank anzuschaffen, man muss ihn schließlich auch fachgemäß handhaben. Dazu gehört zuallererst, dass er sicher und den darin gelagerten Substanzen entsprechend gelagert sein sollte (siehe dazu weiter unten die Zoneneinteilung). Außerdem ist besonders wichtig – wie bereits erwähnt – dass nicht wahllos irgendwelche Chemikalien nebeneinander gelagert werden dürfen, es sei denn, der Schrank verfügt innen über eine entsprechende Sicherheitstrennwand.
Als kleinen Tipp können wir mitgeben, ein Gefahrstoffverzeichnis über die in einem Schrank verwahrten Waren zu führen. Dank dieser Liste ist jederzeit einsehbar, wie viel wovon gelagert wird. Das ist neben der Sicherheit auch für andere Zwecke praktisch. Auf so einer Liste vermerkt man am besten folgende Informationen:
Kommen wir zum Abschluss noch zur Zoneneinteilung. Da selbst durch einen Gefahrstoffschrank nicht jegliche Gefahr komplett gebannt werden kann, ist ein gewisser Sicherheitsabstand zu manchen Schränken zu halten. In diesen Abständen bzw. Zonen sollten dann keine Zündquellen oder andere riskante Gegenstände gelagert werden.
Die sogenannte explosionsgefährdende Zone (Ex-Zone) 1 bezeichnet den Schrank selbst. Wenn im Raum selbst kein Luftwechsel stattfindet, wird die Ex-Zone 2 auf 2,5m rundum den Schrank angenommen. Findet guter Luftwechsel statt, reduziert sich diese Zone auf 1 m vor und 0,5 m seitlich des Schranks.
Es gibt viele Situationen, in denen man auf einen Gefahrstoffschrank angewiesen ist, und jede von ihnen sieht etwas anders aus. Daher sehen auch selbstverständliche die Gefahrstoffschränke in unserem Onlineshop jeweils anders aus. Klein, groß, als Unterschrank oder als größeres Lager auch für den Außenbereich gestaltet, findet sich für jedes Anwendungsgebiet der passende Schrank in unserem Sortiment.
Schauen Sie sich gerne um! Wenn Sie Fragen oder Entscheidungsschwierigkeiten haben, können Sie sich voll und ganz auf den Service unseres Infocenters verlassen. Ist die Wahl getroffen und die Bestellung abgegeben liefern wir selbstverständlich versandkostenfrei bis zur Bordsteinkante.